Grosse Vermögenswerte werden vererbt, ohne dass die Erben dafür etwas geleistet haben. Die übermässige Vermögenskonzentration bleibt bestehen und nimmt sogar zu. Die Einführung einer Erbschaftssteuer fördert den sozialen Ausgleich und entlastet tiefe und mittlere Einkommen.

In der Schweiz werden rund 95 Milliarden Franken, in Basel-Stadt zwischen 2,5 und 3 Milliarden Franken pro Jahr vererbt. Zu einem grossen Teil wird dieser Betrag an die direkten Nachkommen vererbt, die in Basel-Stadt keiner Erbschaftssteuer unterliegen. Wir wollen eine Erbschaftssteuer mit einem Freibetrag einführen. Mit den Einnahmen aus der Erbschaftsteuer sollen die Einkommenssteuern gesenkt und so die unteren und mittleren Einkommen entlastet werden.

Erbschaften gerecht besteuern
Argumente

Grosse Vermögen nehmen wegen der florierenden Finanzwirtschaft und der hohen Wertsteigerung der Immobillien zu. Dies führt zu einer immer extremeren Vermögenskonzentration: Immer weniger Menschen besitzen immer mehr. Diese Entwicklung belastet den gesellschaftlichen Zusammenhalt und führt zu sozialen Spannungen. Wir brauchen einen Richtungswechsel. Verteilen wir also von den grossen Vermögen an die unteren und mittleren Einkommen.

Eine Erbschaft beschert den Erbenden über Nacht einen Vermögenszuwachs, ohne dass eine Gegenleistung erbracht werden muss. Somit tangiert die Erbschaftssteuer die Lebensbedingungen der Erbenden in keiner Weise: Sie ist dadurch schmerzfrei verkraftbar und führt zu keinerlei Beschränkungen.

Bei der Erbschaftssteuer soll es einen Freibetrag von 250’000 – 750’000 Franken geben. Ausserdem braucht es Aufschub- und Senkungsmöglichkeiten, wenn Immobilien oder Firmen vererbt werden. So werden das von der nächsten Generation bewohnte Elternhaus und der Familienbetrieb geschützt. Damit sind nur wenige betroffen, es profitieren jedoch viele von einer Senkung der Einkommenssteuern.